NEWS · 20.10.2026GERHARDS / SIEGEN

wallbox-förderung für WEG:
was 2026 gilt.

E-Auto in der Tiefgarage laden statt an der öffentlichen Säule: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist das 2026 deutlich günstiger geworden. Der Bund bezuschusst Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern mit festen Beträgen pro Stellplatz. Hier lesen Sie, was gefördert wird, welche Regeln gelten und welche Fehler die Förderung kosten.

Zwei Wallboxen mit Ladekabeln an einer hellen Außenwand
Symbolbild
Veröffentlicht
20.10.2026
Stand
20. Oktober 2026
Titelbild
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das wichtigste in 30 sekunden

  • Programm: „Laden im Mehrparteienhaus“ des Bundesverkehrsministeriums, 500 Mio. € Budget
  • Zuschuss: 1.300 € bis 2.000 € pro Stellplatz als Festbetrag
  • Frist für WEGs: Antrag bis 10. November 2026, solange Mittel verfügbar sind
  • Mindestumfang: 6 Stellplätze und mindestens 20 % aller Stellplätze
  • Wichtigste Regel: Erst Förderbescheid, dann Auftrag

wie hoch ist die förderung?

Ausbaustufe je StellplatzZuschuss
Nur Vorverkabelung (Wallbox später)bis 1.300 €
Vorverkabelung mit Wallboxbis 1.500 €
Vorverkabelung mit bidirektionalem Ladepunktbis 2.000 €

Gefördert werden Leitungen, Netzanschluss, Zähler, Sicherungstechnik, notwendige Bauarbeiten und die Ladepunkte selbst (Typ 2 oder CCS, 11 bis 22 kW). Planung, Genehmigungen und laufender Betrieb sind nicht förderfähig. Ausgezahlt wird höchstens, was tatsächlich an Kosten angefallen ist.

passt unsere WEG? der schnell-check

Ihre WEG kommt infrage, wenn alle Punkte zutreffen:

  • Bestandsgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten
  • Mindestens 6 Stellplätze und mindestens 20 % aller Stellplätze werden elektrifiziert
  • Die Stellplätze nutzen ausschließlich Bewohner, nicht gewerblich oder öffentlich
  • Geladen wird mit Ökostrom oder Strom aus eigener PV-Anlage
  • Es besteht keine gesetzliche Nachrüstpflicht nach GEIG (etwa bei Neubauten ab März 2021)
  • Es wurde noch kein Auftrag an einen Installateur vergeben

rechenbeispiel: WEG mit 20 stellplätzen

20 % von 20 Stellplätzen sind 4. Da die Untergrenze bei 6 liegt, müssen mindestens 6 Plätze elektrifiziert werden. Entscheidet sich die WEG für 10 Plätze:

  • 7 Stellplätze vorverkabelt: 7 × 1.300 € = 9.100 €
  • 3 Stellplätze mit Wallbox: 3 × 1.500 € = 4.500 €
  • Zuschuss gesamt: bis zu 13.600 €

Der Vorteil: Die übrigen Eigentümer können ihre Wallbox später ohne neue Elektroarbeiten anschließen.

der ablauf in 5 schritten

  1. Bestandsaufnahme: Ein Elektrofachbetrieb prüft Hausanschluss, Zählerschrank und den Bedarf an Lastmanagement.
  2. Kostenvoranschlag einholen: Er ist Pflicht für den Antrag und gilt noch nicht als Projektbeginn.
  3. Antrag online stellen: Die Hausverwaltung kann mit Vollmacht beantragen. Der WEG-Beschluss darf bis zu sechs Monate nach dem Bescheid nachgereicht werden.
  4. Nach dem Bescheid: Beauftragung innerhalb von 9 Monaten, Umsetzung innerhalb von 24 Monaten.
  5. Verwendungsnachweis einreichen: Danach wird ausgezahlt. Die WEG finanziert also zunächst vor.

Tipp: Weil der Beschluss nachgereicht werden kann, muss niemand auf die nächste Eigentümerversammlung warten. Formulieren Sie den Beschluss später unter dem Vorbehalt der Förderzusage.

drei fehler, die die förderung kosten

  • Auftrag vor Bescheid: Wer vorher einen verbindlichen Vertrag unterschreibt, verliert den Anspruch.
  • Halbe Vorverkabelung: Leerrohre oder eine Stromschiene ohne Abgang am Stellplatz zählen nicht. Am Stellplatz muss ein anschlussfähiger Endpunkt vorhanden sein.
  • Falsche Wallbox: Das Modell muss auf der Herstellerliste des Programms stehen. Zudem muss die Anlage drei Jahre zweckgebunden betrieben werden.

kleine WEG mit höchstens fünf stellplätzen?

Dann greift die Bundesförderung nicht. In NRW gibt es dafür das Landesprogramm progres.nrw: 40 % der Kosten, maximal 1.500 € je Ladepunkt. Antragsstelle ist die Bezirksregierung Arnsberg. Auch hier gilt: Erst nach der Förderentscheidung beauftragen. Die Richtlinie läuft bis 30. Juni 2027, Anträge sind im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich.

häufige fragen

Braucht die WEG vor dem Antrag einen Beschluss?

Nein. Der Beschluss muss spätestens sechs Monate nach dem Bescheid vorliegen.

Können Mieter die Förderung beantragen?

Nein. Antragsberechtigt sind nur Eigentümer, also die WEG oder einzelne Wohnungseigentümer.

Lassen sich Bund und NRW kombinieren?

Nicht für dieselben Kosten. Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Was passiert nach dem 10. November 2026?

Die Antragsfrist des Bundes endet. Eine fertige Planung bleibt trotzdem wertvoll, etwa für Folgeprogramme oder das NRW-Programm bei kleinen Anlagen.

ihr ansprechpartner in siegen

Gerhards Elektrotechnik prüft Hausanschluss und Zählerschrank, plant das Lastmanagement und erstellt den förderfähigen Kostenvoranschlag für Ihren Antrag. Wegen der knappen Frist vergeben wir Vor-Ort-Termine in der Reihenfolge der Anfragen.

Kontakt: hello@gerhards.space

quellen und einordnung.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Förderberatung. Alle Angaben ohne Gewähr: Trotz sorgfältiger redaktioneller Prüfung können Fehler enthalten sein. Der Artikel gibt den Stand vom 20. Oktober 2026 wieder, spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen der genannten Stellen.

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